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OLG Celle, 30.01.1981 - 10 UF 195/78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
BGB §§ 1587, 1587a
Versorgungsausgleich; durch Nachentrichtung erworbene Anwartschaften. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1981, 792
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG München, 18.01.1980 - 13 UF 1447/79
Auszug aus OLG Celle, 30.01.1981 - 10 UF 195/78
In Rechtsprechung und Schrifttum ist streitig, ob bei der Nachentrichtung von Beiträgen zu der gesetzlichen Rentenversicherung aus dem Wortlaut des § 1587 Abs. 1 BGB auf die Gültigkeit des sog. "In-Prinzips« zu schließen ist (so OLG Oldenburg FamRZ 1979, 519, 520; OLG Stuttgart FamRZ 1979, 831, 834; OLG Nürnberg NJW 1980, 127 ff; OLG Bamberg FamRZ 1980, 62 ff; OLG Köln FamRZ 1980, 462; OLG München [13. ZS] FamRZ 1980, 462, 463; Voskuhl/Pappai/Niemeyer, Versorgungsausgleich in der Praxis § 1587 Bem. - BGH, 21.03.1979 - IV ZB 142/78
Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsausgleichs bei Rentenanwartschaften
Auszug aus OLG Celle, 30.01.1981 - 10 UF 195/78
Sie hat ihre Leistungen somit ausdrücklich nicht aus einem auf einer gemeinsamen Lebensleistung der Parteien beruhenden Vermögen erbracht, und nicht aus der auf Lebenszeit angelegten Versorgungsgemeinschaft der Ehegatten (vgl. BGHZ 74, 38, 47 = FamRZ 1979, 477, 479 = BGHF 1, 399; 75, 241, 249 = FamRZ 1980, 29, 31 = BGHF 1, 621) heraus gehandelt; vielmehr war das Gegenteil der Fall: Die Antragsgegnerin hat Vermögen aufgewendet, an dessen Erwerb der Antragsteller völlig unbeteiligt war, denn die Unterhaltsnachzahlung des Antragstellers ist erst später erfolgt; außerdem war diese zu anderen Zwecken bestimmt, als das vorgenannte Darlehen zurückzuzahlen. - BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77
Versorgungsausgleich I
Auszug aus OLG Celle, 30.01.1981 - 10 UF 195/78
Die Bedenken des Senats gegen die Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften über den Versorgungsausgleich, die zu der Aussetzung des Verfahrens geführt haben, sind nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 1980 (FamRZ 1980, 326) ausgeräumt. - BGH, 07.11.1979 - IV ZB 159/78
Ausschluß des Versorgungsausgleichs
Auszug aus OLG Celle, 30.01.1981 - 10 UF 195/78
Sie hat ihre Leistungen somit ausdrücklich nicht aus einem auf einer gemeinsamen Lebensleistung der Parteien beruhenden Vermögen erbracht, und nicht aus der auf Lebenszeit angelegten Versorgungsgemeinschaft der Ehegatten (vgl. BGHZ 74, 38, 47 = FamRZ 1979, 477, 479 = BGHF 1, 399; 75, 241, 249 = FamRZ 1980, 29, 31 = BGHF 1, 621) heraus gehandelt; vielmehr war das Gegenteil der Fall: Die Antragsgegnerin hat Vermögen aufgewendet, an dessen Erwerb der Antragsteller völlig unbeteiligt war, denn die Unterhaltsnachzahlung des Antragstellers ist erst später erfolgt; außerdem war diese zu anderen Zwecken bestimmt, als das vorgenannte Darlehen zurückzuzahlen. - OLG Nürnberg, 17.08.1979 - 7 UF 184/78
Erwerb von Anwartschaften auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung ; …
Auszug aus OLG Celle, 30.01.1981 - 10 UF 195/78
In Rechtsprechung und Schrifttum ist streitig, ob bei der Nachentrichtung von Beiträgen zu der gesetzlichen Rentenversicherung aus dem Wortlaut des § 1587 Abs. 1 BGB auf die Gültigkeit des sog. "In-Prinzips« zu schließen ist (so OLG Oldenburg FamRZ 1979, 519, 520; OLG Stuttgart FamRZ 1979, 831, 834; OLG Nürnberg NJW 1980, 127 ff; OLG Bamberg FamRZ 1980, 62 ff; OLG Köln FamRZ 1980, 462; OLG München [13. ZS] FamRZ 1980, 462, 463; Voskuhl/Pappai/Niemeyer, Versorgungsausgleich in der Praxis § 1587 Bem.